Regeln der herzoglichen Garde


Das Oberkommando der Garde

  • Das Oberkommando der Garde steht über den Regeln der Garde und kann diese jederzeit ändern.
  • Das Oberkommando der Garde hat die höchste Befehlsgewalt der alle unterstehen.
  • Befehlen und Anweisungen des Oberkommandos ist nicht zu widersprechen.
  • Das Oberkommando der Garde kann über jedes Mitglied der Garde, in Form eines Tribunals, richten und jede für angemessen geachtete Strafe verhängen.
  • Das Oberkommando der Garde ist über alle Vorgänge betreffend der herzoglichen Garde, dessen Aufgaben und Aufgabengebiete in Kenntnis zu setzen.
  • Das Aufgabengebiet der herzoglichen Garde umfasst das gesamte Herzogtum.
  • Mitglieder der herzoglichen Garde, gleich welchen Ranges, müssen ihren Hauptwohnsitz und die Bürgerrechte im Herzogtum Britannia haben.


Eid und Glauben der Garde

  • Auf Bruch des Eides der herzoglichen Garde steht der Tod, allerdings ist ein ehrenvoller Austritt möglich.
  • Der Hauptglaube der herzoglichen Garde ist der an Glaron, aber man ist ebenso weltoffen für alle guten oder neutralen Glaubensrichtungen.
  • Gefallenen Kameraden ist in Ehren zu gedenken.


Die Hierarchie der Garde

  • Die Hierarchie der Garde hat stets eingehalten zu werden.
  • Vorgesetzte sind immer mit ihrem Rang anzusprechen.
  • Beim Betreten eines ranghöheren Offiziers hat man aufrecht zu stehen und ordentlich militärisch zu grüßen. Die Aufmerksamkeit gilt immer dem ranghöchsten anwesenden Offizier.
  • Befehle und Anweisungen von ranghöheren Mitgliedern der Garde sind stets einzuhalten, wobei diese sich auch gegenseitig aufheben können.


Die Ausrüstung der Garde

  • Die Ausrüstung der Garde darf nicht verkauft, verschenkt oder verliehen werden. Das Lagern der Ausrüstung ist ausschließlich in der dafür bereitgestellten Truhe gestattet
  • Die Uniform der Garde darf nicht mit Zivilkleidung ergänzt und/oder vermischt werden. Das tragen von Schmuck, wie Amulette, Ketten oder Ohrringe ist untersagt. Haare haben kurz getragen zu werden oder müssen gebunden sein. Bärte sind ordentlich zu stutzen.
  • Die Ausrüstung der Garde darf nicht für private Zwecke genutzt werden.
  • Die Ausrüstung der Garde hat stets sauber und ordentlich gehalten zu werden. Den Gardisten anvertraute Dienstpferde sind stets sorgsam zu behandeln und zu versorgen
  • Das Abzeichen der herzoglichen Garde ist stets zu tragen.
  • Die Uniform der Garde ist im Schloss, der Akademie und der Residenz stets zu tragen.
  • Der Siegelring der Garde ist von den dazu bemächtigten Gardisten stets bei sich zu tragen


Verhalten und Pflichten

  • Der Stolz der Mitgliedschaft in der herzoglichen Garde muss nach außen repräsentiert werden, ebenso wie der Stolz dem Herzog zu dienen.
  • Lästerliches Reden über die herzogliche Garde, dessen Mitglieder oder dem herzoglichen Hof ist untersagt.
  • Den Mitgliedern der herzoglichen Garde ist es untersagt den Ruf durch Worte oder Taten zu beschmutzen oder zu mindern.
  • Angehörige des Hofes sowie Amtspersonen und Würdenträger sind mit dem ihnen zustehenden Respekt zuvorkommend zu behandeln und ihnen ist höflich zu begegnen. Privilegien von Amtspersonen, Adel und Templern sind zu beachten.
  • Jedes Subjekt, welches lästerlich über die herzogliche Garde, deren Mitglieder oder den Mitglieder des herzoglichen Hofes spricht oder anderweitig solcherlei Gedankengut verbreitet, ist unverzüglich festzunehmen und mit aller Härte des Gesetzes zu bestrafen.
  • Jede Schrift, welche lästerliches und somit schädliches Gedankengut über die herzogliche Garde, deren Mitglieder oder den Mitglieder des herzoglichen Hofes verbreitet ist unverzüglich zu vernichten.
  • Mitgliedern der herzoglichen Garde ist es untersagt andere Leute zu provozieren oder zur Unruhestiftung beizutragen.
  • Mitglieder der herzoglichen Garde dürfen nichts tun, was gegen das Wort Glarons, die Gesetze des Herzogs oder die Regeln der Garde verstößt.
  • Mitglieder der herzoglichen Garde dürfen nicht Recht sprechen, sie haben lediglich geltendes Recht zu vertreten. Hiervon ausgenommen sind die Offiziere der Garde, welche in leichte Fällen sowie bei Vergehen gegen die Garde oder andere Amtspersonen richten dürfen
  • Ein Gardist darf ohne Kenntnis des Oberkommandos/Oberbefehlshabers keine größeren Operationen starten
  • Ein Gardist hat die Grenzen fremder Rassen zu respektieren und darf auf deren Gebiet ohne ausdrücklichen Befehl des Oberkommandos/Oberbefehlshabers nicht operieren. Dies gilt auch für anarchistische Territorien wie Schlangenbucht und Buccaneers Den.
  • Mitglieder der Garde dürfen sich keiner weiteren Gruppierung anschließen.
  • Mitglieder der Garde sind verpflichtet, bei Kenntnisnahme von Verbrechen oder Handlungsbedarf sofort einzuschreiten. Hiervon ausgenommen sind zivile Angestellte der Garde, diese haben sofort einen diensthabenden Gardisten zu informieren.
  • Jegliche Vorgänge innerhalb der Garde sind vertraulich zu behandeln. Das Weitergeben von Berichten oder sonstigen Interna, ganz oder teilweise, führt eine Untersuchung nach sich.
  • Jegliches Mitglied der Garde ist verpflichtet, sich über aktuelle Vorgänge anhand der Aushänge am Nachrichtenbrett der Garde und anhand der Aushänge in der Schrifthalle zu informieren.
  • Jedes Mitglied der herzoglichen Garde ist verpflichtet, dienstliches von privatem zu trennen. Bei schwerwiegenden Problemen kann ein Offizier konsultiert werden.
  • Der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Einnehmen größerer Mahlzeiten während der Dienstzeit ist untersagt
  • Ein Gardist hat sich von sich aus zum Dienst zu melden und seinen Pflichten unaufgefordert nachzukommen.
  • Ein Gardist darf seinen Kameraden niemals bewusst physisch oder verbal schaden


Organisatorisches

  • Jedes ausgestellte Pergament ist mit lesbarer Unterschrift und Titel/Rang zu versehen, egal ob privater oder dienstlicher Natur.
  • Dienste Schreiben sind mit dem Wappen der herzoglichen Garde zu versehen.
  • Das Führen eines Soldbuches ist Pflicht.
  • Das Schreiben eines Berichtes zu jedem Einsatz oder Vorfall ist Pflicht.